AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr verehrter Gast! Wir sind bemüht, auftretende Probleme auf kulante Weise zu klären und für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung anzustreben. Zu Ihrer und unserer Sicherheit dienen die Bestimmungen im Beherbergungsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag: Definition der Betriebsart: Ferienwohnung / Pension / Hotel garni Eine Ferienwohnung/ Appartment ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste aufgenommen werden. Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung zur Einsichtnahme aus und ist von den Gästen einzuhalten. Rechte und Pflichten: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt (schriftlich/mündlich) ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast mietet nicht eine bestimmte Wohnung, sondern die Übernachtungsmöglichkeit, ist die Wohnung durch andere Gäste belegt, oder aus technischen Gründen nicht frei, muss auch die alternative Übernachtungsmöglichkeit akzeptiert werden. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nachfolgenden Storno- Bedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:

Stornobedingungen:

Kostenfrei stornierbar bis 30 Tage vor Anreise

Erfolgt die Stornierung bei weniger als 30 Tagen vor Anreise und bei Nichtanreise werde: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises fällig

Fälligkeit der Stornogebühr: Diese ist unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das von dem Vermieter zu benennende Bankkonto zu entrichten.

Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Zum Beispiel: https://www.lvm.de/antrag/app/ui/reiseruecktrittsversicherung?execution=e1s3

Hunde sind im Vorweg anzumelden und dürfen nicht in der Wohnung allein gelassen werden.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5. errechneten Betrag zu zahlen. Ferienwohnungspreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Mehrwertsteuer ist inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht. Anzahlungen Soweit in der Buchungsbestätigung eine Anzahlung vereinbart ist, so hat der Mieter diese fristgerecht zu leisten. Die Anzahlung muss bis zum 4. Tag ab Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto gutgeschrieben worden sein. Kurbeitrag Der Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten, dieser ist separat vor Ort zu zahlen. Infos über die Höhe und Zeiten des Kurbeitrags finden Sie unter der Tourist-Information Sierksdorf im Netz. https://www.sierksdorf.de/ostseecard.html Haftung Die Nutzung der Ferienwohnung und der verbundenen Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko für den Gast (Vertragspartner) und aller Mitreisenden. Der Vermieter haftet nur für sein grob fahrlässiges Verhalten. Das Grillen von Speisen im Außenbereich der Ferienwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Datenschutz Der Auftraggeber erlaubt dem Vermieter (hier: Herrn Ingo Paetow), die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern und für Anschreiben zu nutzen. Wenn dieses nicht akzeptiert wird, benachrichtigen Sie uns bitte. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen (Salvatorische Klausel) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V. sowie dem Vertragszweck geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 23730 Sierksdorf.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2024


Schutz- und Hygienekonzept des Nautic-Strandhotel

Gastgeber und Gäste verpflichten sich die jeweils geltende Corona- Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten.